Kitesurf-Adventure - Veranstaltungsvertrag
Allgemeiner Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in den AGB die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
1. Vertragspartner
1.1 Die Beratungs- & Buchungsleistungen eines Kitekurses oder anderer Kitesurf-Leistungen erfolgt durch KITESURF ADVENTURE e.K., D-89564 Nattheim, Gartenstraße 24 - nachfolgend Buchungspartner genannt - die Online-Vermarktung, Kundenaquise, Beratungs- & Buchungsleistungen sowie die Kundebetreuung bis zum Leistungsantritt für die Kitesurf Adventure Kitecenter übernimmt. Vertragspartner der auszuführenden Leistung ist die Kiteschule vor Ort.
1.2 Leistungspartner und verantwortlich für die Durchführung der Kitesurf-Leistung in Lo Stagnone, Sizilien ist Katharina Dejoi (eingetragen unter: ) - nachfolgend Veranstalter genannt.
2. Abschluss des Vertrages
Mit der schriftlichen Anmeldung vor Ort bietet der Kunde Kitesurf Adventure Sicily, Via , den Abschluss eines Vertrages an. Die Vorbuchung über Kitesurf Adventure ist dabei lediglich eine Reservierung der gebuchten Leistung, nicht aber der Vertragsabschluss für die Leistung. Die Anmeldung kann ausschließlich schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Veranstaltungsteilnehmer vor Ort auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer im Fall von Minderjährigen, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder (Erziehungsberechtigter) wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mit der schriftlichen Bestätigung wird der Vertrag auch für den Veranstalter verbindlich. Der Veranstalter sichert dem Anmelder zu jede durch die Kitesurf Adventure KG regulär vorgebuchte Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung vor Ort in den Vertrag zu übernehmen und garantiert die Ausführung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten.
3. Bezahlung
3.1. Bei der Anmeldung zur Veranstaltung vor Ort wird die Zahlung der Gesamtkosten
an Kitesurf Adventure Sicily, Via , () fällig. Bei der schriftlichen Anmeldung vor
Ort wird im Fall einer Vorbuchung der Restbetrag bzw. bei einer Neuanmeldung der
Gesamtbetrag fällig und muss vor Kursbeginn beglichen werden. Bei gesondert
gekennzeichneten Angeboten gelten abweichende Anzahlungs-, Stornierungs- und
Umbuchungsregelungen gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung/Rechnung.
3.2. Die Buchungsbestätigung im Fall einer Vorbuchung wird dem Kunden nach Eingang
der Anzahlung beim Buchungspartner per Email zugesandt. Sollten dem Kunden die
Bestätigung bis spätestens 4 Tage vor Kursbeginn nicht zugegangen sein, muss der
Kunde sich umgehend schriftlich per Email oder telefonisch an den Buchungspartner
wenden.
4. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen auf unserer Website, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1. Da es sich um Freiluftsport handelt, der wetterbedingten Beeinflussungen
unterliegt, bleibt es dem Veranstalter vorbehalten, den Kurs aus Sicherheitsgründen
oder Gründen der Nicht-Durchführbarkeit abzusagen. Falls der Kurs wetterbedingt
nicht oder nicht im vorgeschriebenen Rahmen und unter den notwendigen Bedingungen
ablaufen kann, greift die 100% Windgarantie. Es entsteht dadurch kein Anspruch auf
Rückzahlung der Kosten.
5.2. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs- und/oder
Preisänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem
Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Tritt
der Kunde vom Vertrag zurück, erstattet Kitesurf Adventure die bis dahin geleistete
Zahlung unverzüglich.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung
zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe des vollen Namens und des Kurstermins
erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von
Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich per Mail
zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittzeitpunkt ist der Eingang der
Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
5.2. Tritt der Kunde kurzfristig vom Vertrag zurück oder tritt er die Veranstaltung
ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für
die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Veranstalter
behält in diesem Fall die Anzahlung als Kompensation ein.
5.3. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Bei
bestätigten Buchungen werden auf Kundenwunsch Umbuchungen bis zum 95. Tag vor
Kursantritt vorgenommen. Es werden dafür eine Umbuchungsgebühr von € 15,- pro
Person berechnet. Umbuchungen können nur innerhalb der gleichen Saison vorgenommen
werden.
5.4. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, haften Teilnehmer und Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Kurspreis. Kitesurf Adventure kann dem Wechsel widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf den Kurs nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
I. Stornobedingungen
Bis 14 Tage vor Kursbeginn ermöglichen wir einen kostenlosen Terminwechsel!
Bei Stornierung fällt grundsätzlich Minimum die Anzahlungsgebühr von 100 Euro pro Teilnehmr an.
Ab 14. bis 3. Tag vor Kursbeginn 75 % des Kurspreises oder die Anzahlung pro
Person
Ab 2. bis 1. Tag vor Kursbeginn 95 % des Kurspreises pro Person
Am Tag des RKursbeginns oder Nichterscheinen 100 % des Kurspreises pro Person
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kursteilnehmer einzelne Leistungen infolge vorzeitigem Abbruchs (zum Beispiel durch Verletzung) der Veranstaltung oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird von Seiten des Veranstalters eine Gutschrift angeboten die für 3 Jahre ihre Gültigkeit behält.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Leistung vom Vertrag
zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Leistung,
ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter, nachhaltig stört oder wenn er
sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch
auf den Veranstaltungspreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt,
einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Oder wenn
die zur sicheren und sinnvollen Durchführung der Veranstaltung notwendigen
Rahmenbedingungen nicht gegeben sind. Die Beurteilung unterliegt hierbei dem vor
Ort leitendem Betreuer. Eine Rückerstattung der Kosten ist in diesem Fall
ausgeschlossen.
b) Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung für die
entsprechende Leistung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem
Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Leistung hiervon in Kenntnis zu setzen
und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den
eingezahlten Leistungspreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden
kann, hat der Veranstalter den Kunden davon in Kenntnis zu setzen.
8.1. Ferner behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung jederzeit
abzusagen, wenn dieser Hindernisse entgegenstehen, die von ihm nicht oder nur unter
unverhältnismäßigen Kosten beseitigt werden können; in diesem Fall erstattet der
Veranstalter alle Zahlungen ohne Abzug einer Gebühr. Die Berechtigung zum Rücktritt
besteht ferner bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, ohne dass es einer nochmaligen
Fristsetzung zur Zahlung bedarf. Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter
als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Der Kunde erhält den Leistungspreis
zurück. Kitesurf Adventure darf jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende
Leistungen eine Entschädigung verlangen.
9. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Leistung so zu erbringen, dass sie die
zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert
oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten
Nutzen aufheben oder mindern.
9.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung für monetäre & sachliche Schäden: der
Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für etwaige, im Zusammenhang mit der
Leistungsdurchführung entstehende monetäre oder sachliche Schäden. Gänzlich
ausgeschlossen ist jegliche Haftung für Schäden durch höhere Gewalt. Sollte der
Veranstalter durch höhere Gewalt oder Wettereinflüsse an der Leistungserbringung
gehindert sein, hat der Kursteilnehmer keinen Anspruch auf monetäre Rückerstattung
der Kosten. Bei Wettereinflüssen greift die 100% Windgarantie (siehe 4. Leistungs-
und Preisänderungen).
9.2 Vertragliche Haftungsbeschränkung bei gesundheitlichen Schäden: der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für etwaige, im Zusammenhang mit der Leistungsdurchführung entstehende gesundheitliche Schäden. Alle Teilnehmer werden vorab über die Risiken der Durchführung der Veranstaltung und der Sportart Kitesurfen aufgeklärt und müssen der kompletten Übernahme der Haftung per Unterschrift bei der Anmeldung zustimmen.
10. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Kurses beim Veranstalter geltend gemacht werden. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen.
11. Versicherungen und Haftung des Teilnehmers
11.1. Unbedingte Teilnahmebedingung ist eine gültige Privathaftpflichtversicherung
für Schäden an Drittpersonen.
Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für
seine Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung. Es wird darauf hingewiesen,
bestehende Versicherungen auf ihren Versicherungsschutz zu überprüfen.
11.2. Bei mutwilliger oder vorsätzlicher Beschädigung des Schulungsmaterials, oder
im Fall von Schäden bei oder grob fahrlässigem Verhaltens hat der Teilnehmer den
entstandenen Schaden in vollem Umfang zu begleichen.
12. Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an den von uns angebotenen Kitesurfkursen und -paketen erfordert
geistige und körperliche Fitness. Es wird daher dringend empfohlen sich vor
Anmeldung sportärztlich untersuchen zu lassen. Während den Kitesurfkursen ist den
Trainern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen
Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Teilnehmer, die eine
spezielle Veranstaltung buchen, müssen über die geforderte und beschriebene
Erfahrung verfügen.
Der zuständige Trainer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder Qualifikation die
gebuchte Leistung bzw. das gebuchte Paket ggf. umzuschreiben, oder
abzubrechen.
Grundsätzlich betreibt der Veranstaltungsteilnehmer die Kitesurfkurse auf eigene
Gefahr und muss die lokalen, nationalen sowie internationalen
Sicherheitsrichtlinien einhalten.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
13.2. Über die Website und die Ausschreibung des Veranstalters hinausgehende
Zusagen der Buchungsstelle oder des Reisebüros an die Veranstaltungsteilnehmer sind
unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der Trainer während der Veranstaltung.
14. Allgemeines
13.1. Alle Angaben auf der Website entsprechen dem Stand der letzten Fassung.
13.2. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt
vorbehalten.
13.3. Mündliche Absprachen sind grundsätzlich möglich, aber wir empfehlen eine
schriftliche Bestätigung dieser Vereinbarungen.
13.4. Alle personenbezogenen Daten, die dem Veranstalter zur Verfügung gestellt
werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt
15. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen die die Durchführung der Leistung, oder Schäden die während der Durchführung der Leistung enstanden sind, ist der Sitz der Kiteschule ausschlaggebend (Via Gardesana 4, 37018 Malcesine (VR), Italien) und damit italienisches Recht anwendbar. Für Klagen bezüglich der Buchungsdurchführung ist der Sitz der Kitesurf Adventure KG maßgeblich und damit deutsches Recht anwendbar.